Qualifizierte Assistenz
Zielgruppe
Die Qualifizierte Assistenz (früher Ambulantes Betreutes Wohnen) richtet sich an Menschen mit einer seelischen/ psychischen Beeinträchtigung oder Behinderung.
D.h. neben einer Sucht- und Drogenproblematik können auch Frauen und Männer mit anderen seelischen Problematiken Hilfe und Unterstützung erfahren.
Voraussetzung für das Beantragen der Teilhabeleistung (Siehe Voraussetzungen) ist das Leben im Landkreis Fulda und umliegende Regionen.
Ziel der Qualifizierten Assistenz (QA)
Stärkung der eigenen Fähigkeiten und der Handlungskompetenz.
Größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlich kulturellen Leben und Führung
eines möglichst selbstbestimmten Lebens.
Stabilisierung und Verbesserung der Lebenslage.
Stärkung von Selbstvertrauen und des Eintretens für eigene Rechte.
Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung in gewohnter Umgebung.
Unterstützung beim Ausbau eines sozialen Netzwerkes.
Grundhaltung und Grundlagen der Qualifizierten Assistenz
Toleranz der persönlichen Lebensweise und der Entfaltungsbedürfnisse.
Orientierung an Situation, Wünschen und Bedürfnissen des Klienten.
Wertschätzung und Empathie im Umgang mit Klienten.
Personenzentrierter und ressourcenorientierte Ansatz.
Eine systemische und klientenzentrierte Gesprächsführung.
Grenze der QA: keine Psychotherapie oder Behandlung psychischer
Erkrankungen.
Hilfeleistungen/ Unterstützungsangebote
Regelmäßige Gespräche in vertrauter Umgebung bei gleichbleibender
Bezugsperson.
Entlastungsgespräche und Krisenintervention.
Unterstützung und Beratung bei zustehenden Leistungen und Rechten.
Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge.
Hilfestellung und Begleitung zu Terminen
(Ärzte, Therapeuten, Behörden, Ämter), sowie im Alltag und im Sozialraum.
Unterstützung beim Aufbau einer befriedigenden Alltagsstruktur
und einer eigenständigen Lebensführung.
Unterstützung beim Ausbau von Freizeitgestaltung und
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Voraussetzungen
Stellen eines Eingliederungsantrages zur sozialen Teilhabe beim LWV.
Danach wird ein Teilhabeplan (PIT = Personenzenrierter Integrierter Teilhabeplan)
mit persönlichen Zielen erstellt.
Neben der sozialen Teilhabe kann auch eine Teilhabe an Bildung und Arbeit
mitbeantragt werden.
Voraussetzung: Wohnen im Landkreis Fulda und umliegenden Regionen.
Ansprechpartner