Qualifizierte Assistenz

Zielgruppe

Die Qualifizierte Assistenz (früher Ambulantes Betreutes Wohnen) richtet sich an Menschen mit einer seelischen/ psychischen Beeinträchtigung oder Behinderung. D.h. neben einer Sucht- und Drogenproblematik können auch Frauen und Männer mit anderen seelischen Problematiken Hilfe und Unterstützung erfahren. Voraussetzung für das Beantragen der Teilhabeleistung (Siehe Voraussetzungen) ist das Leben im Landkreis Fulda und umliegende Regionen.

Ziel der Qualifizierten Assistenz (QA)

Stärkung der eigenen Fähigkeiten und der Handlungskompetenz.
Größtmögliche Teilhabe am gesellschaftlich kulturellen Leben und Führung
    eines möglichst selbstbestimmten Lebens.
Stabilisierung und Verbesserung der Lebenslage.
Stärkung von Selbstvertrauen und des Eintretens für eigene Rechte.
Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung in gewohnter Umgebung.
Unterstützung beim Ausbau eines sozialen Netzwerkes.

Grundhaltung und Grundlagen der Qualifizierten Assistenz

Toleranz der persönlichen Lebensweise und der Entfaltungsbedürfnisse.
Orientierung an Situation, Wünschen und Bedürfnissen des Klienten.
Wertschätzung und Empathie im Umgang mit Klienten.
Personenzentrierter und ressourcenorientierte Ansatz.
Eine systemische und klientenzentrierte Gesprächsführung.
Grenze der QA: keine Psychotherapie oder Behandlung psychischer
    Erkrankungen.

Hilfeleistungen/ Unterstützungsangebote

Regelmäßige Gespräche in vertrauter Umgebung bei gleichbleibender
   Bezugsperson.
Entlastungsgespräche und Krisenintervention.
Unterstützung und Beratung bei zustehenden Leistungen und Rechten.
Unterstützung bei der Gesundheitsfürsorge.
Hilfestellung und Begleitung zu Terminen
   (Ärzte, Therapeuten, Behörden, Ämter), sowie im Alltag und im Sozialraum.
Unterstützung beim Aufbau einer befriedigenden Alltagsstruktur
    und einer eigenständigen Lebensführung.
Unterstützung beim Ausbau von Freizeitgestaltung und
    Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Voraussetzungen

Stellen eines Eingliederungsantrages zur sozialen Teilhabe beim LWV.
Danach wird ein Teilhabeplan (PIT = Personenzenrierter Integrierter Teilhabeplan)
   mit persönlichen Zielen erstellt.
Neben der sozialen Teilhabe kann auch eine Teilhabe an Bildung und Arbeit
   mitbeantragt werden.
Voraussetzung: Wohnen im Landkreis Fulda und umliegenden Regionen.

Ansprechpartner

Claudia Siering
Dipl. Sozialpädagogin
Tel: 0661 3801715

Sabine Engel
Dipl. Sozialarbeiterin
Tel: 0661 90198366

Ärztliche Suchthilfe Fulda
Heinrichstraße 60
36043 Fulda
www.suchthilfe-fulda.de